bikoEs gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko zeigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Die vollständige  Stellungnahme zum Abschluss des Modellprojekts finden Sie hier, alle weiteren Infos hier. Die grundlegenden Schlussfolgerungen sind:

1. Der aktuell ungleiche Zugang zu Kostenübernahmen für Verhütungsmittel muss überwunden werden. Im Sinne des Rechts auf Familienplanung sollte für Frauen mit wenig Geld eine bundeseinheitliche Lösung für den Zugang zu Verhütungsmitteln entwickelt werden.

2. Der Zugang zur Kostenübernahme sollte Frauen im Transferleistungsbezug und Frauen mit vergleichbar geringem Einkommen zugänglich sein. Für diese Gruppe konnte im Modellprojekt ein dringlicher Handlungsbedarf festgestellt werden.

3. Alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel und die dafür notwendigen ärzt­lichen Leistungen sollten von der Kostenübernahme abgedeckt werden, es sollte also eine Wahlfreiheit geben. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden am häufigsten angewen­det und sind am kostenintensivsten.

4. Das Kostenübernahmeverfahren sollte für die Frauen niedrigschwellig, unbürokratisch und stig­matisierungsfrei sein. Den im Modellprojekt identi­fizierten Barrieren sollte durch eine bundesweite Regelung mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden.

5. Die Weiterentwicklung von Verhütungsberatung sollte durch eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit von Frauenarztpraxen, Apotheken und Schwanger­schaftsberatungsstellen angestoßen werden.

Im Landkreis Verden gibt es seit 2017 über die Frauenberatung die Möglichkeit einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel, doch das Modellprojekt biko zeigt deutlich: es braucht ein bundesweite gesetzliche Regelung. Lokales Engagement und Übergangsregelungen sind hilfreich, können aber keine Dauerlösung sein. Der Zugang zu Verhütungsmiteln muss für alle Menschen gewährleistet sein, da er Teil der Menschenrechte, nämlich der reproduktiven Rechte ist: Jede*r hat das Recht, über Methoden der Familienplanung informiert zu werden und Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen und akzeptablen Familienplanungsmethoden ihrer Wahl zu haben (http://www.gwi-boell.de/sites/default/files/sexuelle-und-reproduktive-rechte.pdf).

 

vorherige Mitteilungen zum Thema Verhütung:

Leitliniengerechte Weiterentwicklung von Gesundheitsinformationen zur Schwangerschafts-Verhütung

AKF Stellungnahme GesundheitsinformationAnlässlich des Fachtags "Informiert verhüten: Pille, Spirale, Zyklus-Apss und Co" am 23.3.2019 in Berlin hat der Arbeitskreis Frauengesundheit eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese fordert eine leitliniengerechte Weiterentwicklung von Gesundheitsinformationen zur Verhütung. Grund dafür ist die Erkenntnis, dass es kaum umfassende und verlässliche Informationen über die verschiedenen Verhütunsgmittel gibt, viele Informationsquellen werden durch Herstellerfirmen gestellt und selbst unabhängige Quellen wie die BZgA oder ProFamilia können nur auf unzureichende Forschung zurückgreifen. Wir schließen uns der Stellungnahme un der Forderung ans Bundesministerium für Gesundheit an: Fundierte, unabhängige Forschung muss gefördert werden und qualitativ hochwertige, vertrauenswürdige Materialien müssen erstellt und allgemein zugänglichg emacht werden.

 Stellungnahme_Fachtag_Informierte_Verhuetung