Mit dem Kompromiss vom Jahresanfang geben wir uns nicht zufrieden. Der Diskussion um Paragraph 219a wird weitergeführt!
Das Frankfurter Oberlandesgericht hat das Urteil gegen die Frauenärztin Kristina Hänel aufgehoben. Ist dies ein Grund zur Freude oder der Anfang einer neuen Runde in diesem Rechtsstreit?
Einige Zeit nach der Gesetzesänderung wird deutlich, dass erneut Ärzt*innen angezeigt werden und von Informationsfreiheit keine Rede sein kann. Der Kreis-Frauen-Rat Verden fordert daher (weiterhin) die Streichung des Paragraphen 219a.